Die Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative hat nur teilweise Klarheit darüber geschaffen, welche neuen Pflichten auf Unternehmen hinsichtlich Due Diligence und Reporting zukommen werden. Noch sind nicht alle Detailfragen zur Umsetzung des Gegenvorschlags gelöst. Ein weitsichtiges und verantwortungsbewusstes Management kann und muss die offenen Fragen bereits heute angehen. Wir zeigen auf wie.

Seit dem NEIN zur Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) am 29. November 2020 ist klar, dass der vom Parlament verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zum Zuge kommen wird. Im Gegensatz zur KOVI, enthält dieser keine Haftungsregeln aber eine Berichterstattungspflicht für börsenkotierte Unternehmen und Finanzinstitute sowie eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit.

Die Vorschriften des indirekten Gegenvorschlags (Quelle: EJPD)

Trotz klarer Grundregeln ist für viele Unternehmen noch ungewiss, ob diese für sie gelten bzw. wie diese im Detail umgesetzt werden müssen. Der Bundesrat muss zunächst noch eine Umsetzungsverordnung zur Sorgfaltspflicht ausarbeiten. Diese geht anschliessend in die Vernehmlassung. Erst danach wird sich definitiv und im Detail zeigen, welche Unternehmen unter die neuen Vorschriften fallen. Für solche, die nicht in der Rohstoffbranche tätig sind, ist primär die Konkretisierung der Regeln gegen die Kinderarbeit relevant. Hier stellt sich die Frage wie breit oder eng der Bundesrat die Sorgfaltspflicht definieren wird. Je nach Definition könnten sich hier für bestimmte Unternehmen mit komplexen Lieferketten Risiken ergeben, die einer vertieften Analyse bedürfen.

Die neuen Regeln treten nicht per sofort in Kraft. Ein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag ist theoretisch möglich, scheint aktuell jedoch unwahrscheinlich. Vielmehr wird die Umsetzung vom Tempo und der Prioritätensetzung des Bundesrates abhängen, sobald er das Abstimmungsresultat amtlich bestätigt hat und die Referendumsfrist abgelaufen ist. Offen bleibt, ob der Bundesrat die Regeln für die Berichterstattungspflicht börsenkotierter Unternehmen und Finanzinstitute bereits vor der Umsetzungsverordnung zur Sorgfaltspflicht in Kraft setzt.

So sieht der Prozess bis zum Inkrafttreten aus (Quelle: Farner)

Unternehmen sollten jetzt die juristischen Risiken abwägen

Abwarten ist für ein vorausschauendes Management keine Option. Insbesondere international operierende Unternehmen müssen im Rahmen eines Regulatory Risk Assessments nun evaluieren, ob und wie weit sie von den neuen und noch näher zu definierenden Regeln betroffen sind In diesem Zusammenhang müssen sie die Einführung neuer Due Diligence Prozesse prüfen. Ebenso haben sie die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung der Umsetzungsverordnung Vorschläge einzubringen, die voraussichtlich im 2021 Jahr starten wird.

Bei der längerfristigen Planung darf auch der Blick ins Ausland nicht fehlen. In der Europäischen Union sowie einzelnen Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Finnland und im Vereinigten Königreich wurden in den vergangenen Jahren ebenfalls strengere Regeln eingeführt. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wird dies Einfluss auf die Schweiz haben. Der Bundesrat hat bereits mehrfach seine Absicht bekundet weiteführende Regeln im Einklang mit internationalen Entwicklungen einzuführen.

Wir unterstützen Sie dabei

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Betroffenheit und der regulatorischen Risiken, begleiten sie bei der Vernehmlassung und unterstützen Sie bei der Antizipation der internationalen Entwicklungen:

Kontakt

Farner Consulting AG

Danial Naghizadeh, Consultant Public Affairs
danial.naghizadeh@farner.ch

Ivan Jäggi, Senior Consultant Public Affairs
ivan.jaeggi@farner.ch