Kaffee & Krise mit Andrea Taormina: «Schon das Verfahren ist eine Bestrafung»

Für viele ist ein Strafverfahren die grösste Krise ihres Lebens. Für Andrea Taormina ist es Alltag: Er verteidigt Bankerinnen, Verwaltungsräte, Ärztinnen – und auch Schwerverbrecher. Der Strafverteidiger spricht mit uns über Fehlurteile, Wut in Einvernahmen, „Trial by Media“ und warum er findet, dass Anwälte in der Öffentlichkeit lieber im Hintergrund bleiben sollten.

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«Wenn dich ein Fall nicht mehr berührt, musst du aufhören.»

Herr Taormina, für viele Menschen ist ein Strafverfahren die grösste Krise ihres Lebens – für Sie ist es Berufsalltag. Stumpft man da irgendwann ab?
Nein, das wäre fatal. Wenn dich ein Fall nicht mehr berührt, musst du aufhören.
Der Eingriff, wenn jemand in ein Strafverfahren hineingezogen wird, ist immens – das kann man gar nicht überbewerten. Es geht um Freiheit, Beruf, Beziehungen, oft um die ganze Existenz. Wenn man dafür kein Gespür hat, ist man im falschen Beruf.

«Ich habe erlebt, dass Unschuldige verurteilt wurden.»

Gibt es Fälle, die Sie bis heute nicht loslassen?
Ja, mehrere. Tötungsdelikte bleiben fast immer haften – wegen der Gewalt, wegen des Leids der Angehörigen, aber auch wegen der Behandlung der Beschuldigten durch die Behörden.
In solchen Verfahren erlebe ich immer wieder, dass der Rechtsstaat überreagiert, seine eigenen Regeln nicht mehr ernst nimmt, weil etwas Schlimmes passiert ist. Dann werden die Regeln für eine saubere Beweiserhebung verletzt oder es wird Haft angeordnet, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Und am schwersten wiegen für mich Fehlurteile. Ja, die gibt es auch in der Schweiz. Wer dies verneint, kennt unser System nicht oder führt bewusst in die Irre. Ich habe erlebt, dass Unschuldige verurteilt wurden – oder zumindest für etwas, das sie so nicht getan haben. Das verfolgt einen.

«Schon das Verfahren kann die Karriere zerstören.»

Sie vertreten oft Menschen, die es gewohnt sind, auf der «richtigen Seite» zu stehen – Banker, Ärztinnen, Anwälte. Wie geht es diesen Leuten, wenn sie zum ersten Mal in Ihrem Büro sind?
Meist sind sie schockiert – und zwar darüber, wie schnell es gehen kann.
Gerade Personen in «respektablen» Berufen realisieren kaum, wie rasch sie in ein Strafverfahren geraten können und wie unmittelbar das Folgen hat. In regulierten Branchen – etwa im Bankenbereich – löst schon die Eröffnung eines Verfahrens eine Kaskade an Meldungen und internen Reaktionen aus. Für die Betroffenen kann das schon der Wendepunkt ihrer Karriere sein.

Was raten Sie Menschen in diesem Moment? Gelassen bleiben?
Gelassenheit ist ein hoher Anspruch, wenn man gerade in die vielleicht grösste Krise seines Lebens geraten ist. Aber ich rate ruhig zu bleiben, eine klare Strategie zu erarbeiten und diese dann konsequent umzusetzen. Dazu braucht es Beratung: juristisch durch Spezialisten, nicht durch den «Allgemeinpraktiker».

Und manchmal zusätzlich Kommunikationsberatung?
Das hängt von Folgendem ab: Kann man das Verfahren unter dem Deckel halten? Und wenn nicht – wie geht man damit um? Für viele Klientinnen und Klienten ist das Publik werden das grösste Problem, nicht die juristische Sanktion. Schon das Verfahren an sich ist da eine Form von Bestrafung.

Sie vertreten hauptsächlich Beschuldigte, darunter auch Schwerverbrecher. In gravierenden Fällen wie der Brandkatastrophe in Crans-Montana werden deren Verteidiger öffentlich angefeindet. Wie ist es für Sie, auf der «Seite der Bösen» zu stehen?
Ich sehe mich nicht auf der «Seite der Bösen». Ich verteidige nicht die Tat, sondern die Person.
Ob es um Gewalt geht, um Korruption oder Geldwäscherei – das sind unsere Hauptthemen – macht keinen Unterschied. Ich will wissen: Was ist wirklich passiert? Was ist bewiesen? Warum ist es passiert? Und ist es tatsächlich strafbar?
In der Öffentlichkeit verschwimmen diese Fragen schnell. Viele finanzielle Delikte werden heute moralisch fast gleich beurteilt wie Gewaltdelikte.

«Anwälte und Anwältinnen gehören nicht vor die Kamera.»

Sie halten sich persönlich sehr aus der Öffentlichkeit heraus. Warum?
Weil der Anwalt aus meiner Sicht im Hintergrund agieren sollte und nicht vor die Kamera gehört.
Die Bühne der Öffentlichkeit ist nicht unser Ausbildungsgebiet. Unsere Aufgabe ist die Verteidigung, nicht die Medienarbeit. Mir fällt kein Fall ein, in dem es eine gute Idee wäre, wenn der Strafverteidiger selbst zur Medienfigur wird. Für die Kommunikation gibt es Profis – mit denen arbeite ich zusammen, aber ich überlasse ihnen das Feld.

Heisst das, Sie betreiben nie aktive Medienarbeit? Zum Beispiel in prominenten Fällen wie Sarco?
Doch, es gibt Konstellationen, in denen Medienarbeit Teil der Verteidigungsstrategie ist.Beim Fall Sarco etwa war von Anfang an klar, dass die Mandantin unschuldig ist. Trotzdem ging sie zwei Tage lang durch die Hölle. Die Staatsanwaltschaft hat sich aus meiner Sicht vom Druck der Öffentlichkeit beeinflussen lassen und völlig ungerechtfertigte Zwangsmassnahmen angeordnet. In solchen Fällen arbeite ich mit Kommunikationsprofis zusammen. Meine Rolle ist dann, zu sagen, was rechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen ein Schritt auf das Verfahren hat. Ob es kommunikativ sinnvoll ist, entscheiden andere.

«Trial by Media gibt es – und es wirkt.»

In Verfahren wie Crans-Montana werden Verfahrensdetails in Echtzeit öffentlich diskutiert, inklusive Live-Ticker. Erleben wir eine Art «Trial by Media»?
Bis zu einem gewissen Grad ja. Rechtlich ist wichtig: Das Untersuchungsgeheimnis gilt für die Behörden, nicht für die beschuldigte oder geschädigte Person, ausser es besteht ein explizites Mitteilungsverbot. Wenn ein solches Verbot missachtet wird, ist das ein Problem. Gleichzeitig ist die Pressefreiheit ein hohes Gut. Dass grosse Fälle öffentlich diskutiert werden, ist zu erwarten – und teilweise auch richtig. Die Frage ist, wie stark diese Öffentlichkeit das Verfahren beeinflusst.

Und wie stark beeinflusst eine solch intensive Medienberichterstattung Richter, Staatsanwälte oder Zeugen wirklich?
Empirisch-wissenschaftlich wissen wir erstaunlich wenig, aber ich habe keinen Zweifel:  der Einfluss ist real. Ich hatte Fälle, in denen mir die Vorverurteilung in der Öffentlichkeit wirklich Sorgen gemacht hat – nicht nur für den Ruf des Beschuldigten, sondern auch für die Entscheidfindung. Das Bundesgericht anerkennt immerhin, dass eine starke mediale Vorverurteilung strafmindernd berücksichtigt werden kann. Dass Richter sich nicht beeinflussen lassen, was sie oft behaupten, halte ich für eine Illusion.

Spielt es eine Rolle, welcher politischen Partei ein Richter angehört?
Nach meiner Erfahrung im Kanton Zürich: nicht in dem Ausmass, wie viele denken. Ich habe nicht den Eindruck, dass ein Urteil automatisch anders ausfällt, nur weil jemand einem bestimmten politischen Lager angehört. Damit will ich aber nicht sagen, dass das System, Richterämter über Parteizugehörigkeit zu besetzen, ideal ist – ich halte es nur für weniger entscheidend, als oft behauptet wird.

Was ist denn aus Ihrer Sicht wichtiger?
Geschlecht und Generation spielen aus meiner Sicht eine grössere Rolle als das Parteibuch. Bei Sexualdelikten erlebe ich häufig, dass Richterinnen milder entscheiden als Richter. Und manchmal sind ältere, konservative Richter in gewissen Fragen permissiver als junge, linke – entgegen dem Klischee. 

«Man darf nicht erwarten, dass Kommunikation zaubert.»

Juristen und PR-Berater verfolgen dasselbe Ziel – Schadenbegrenzung –, kommen aber manchmal zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Wo sehen Sie die grössten Missverständnisse?
Das Hauptproblem ist, dass man nicht versteht, was der andere kann und was nicht.
Von Kommunikationsseite kommen manchmal Forderungen, Dinge zu tun, die schlicht unzulässig sind. Umgekehrt unterschätzen Juristen oft, was gute Kommunikation leisten kann – und was eben auch nicht. Eine Kommunikationsagentur kann nicht zaubern, genauso wenig wie ein Anwalt.

Wo ziehen Sie die rote Linie bei der Medienarbeit?
Ganz klar: Alles war illegal ist, ist keine Option.
Wenn etwas datenschutzrechtlich oder strafrechtlich heikel ist, rate ich ab. Die Aufgabe des Anwalts ist, sich ans Gesetz zu halten – sonst braucht man ihn nicht zu fragen. Man darf nicht versuchen, eine vermeintliche Gerechtigkeit mit unzulässigen Mitteln zu erzwingen.
Natürlich kann es vorkommen, dass so ein einseitiges Narrativ eine Zeit lang unwidersprochen bleibt. Innerhalb des rechtlich Zulässigen kann man viel machen – aber eben: innerhalb.