Neue ESG-Regulierungen als Chance nutzen

Datum

03/10/23

Farner Blogbeitrag_ESGRegulierungen

Unternehmen, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunikativ im Dialog mit ihren Anspruchsgruppen gut nutzen, erzielen unternehmerischen Mehrwert.

Laut einem kürzlich publizierten Bundesratsbeschluss sollen in der Schweiz künftig neu bereits Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten öffentlich berichten müssen. Die Landesregierung wird einen konkreten Vorschlag voraussichtlich Mitte 2024 in die Vernehmlassung schicken. Die Umsetzung kann dann nach der parlamentarischen Beratung erfolgen, voraussichtlich ab 2026.

Bereits heute besteht für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden eine Transparenzpflicht in Sachen Nachhaltigkeit, sofern sie zwei Jahre hintereinander die definierten Schwellenwerte überschreiten. Diese Firmen müssen über Umweltrisiken, soziale Angelegenheiten, Belange der Arbeitnehmer, Menschenrechte und Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung berichten, sowie aufzeigen, welche Massnahmen sie ergreifen und ergreifen werden.

Druck aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft nimmt zu

Über die gesetzlich verordnete Transparenz hinaus wird es für die meisten Unternehmen im Geschäftsalltag zunehmend wichtiger, die eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen zu dokumentieren. Entsprechend beobachtet das Nachhaltigkeitsteam von Farner, dass immer mehr Organisationen aus Reputationsgründen und zur Erhaltung ihrer vollen «licence to operate» einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen.